Nach langen Verhandlungen ist eine Einigung in der Grundrente erreicht.
Bei dem erzielten Ergebnis geht es um die bessere Anerkennung der Lebensleistung von Menschen. Zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Bezieher kleiner Renten sollen den Rentenaufschlag ab 2021 bekommen – wenn sie 35 Jahre mit Beiträgen aus Arbeit, Pflege von Angehörigen oder Erziehung von Kindern aufweisen. Gezahlt werden soll er bis zu einem Einkommen zuzüglich Rente und Kapitalerträgen von 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren. Die Einkommensprüfung soll durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern erfolgen. Flankierend will die Koalition einen Freibetrag beim Wohngeld im Volumen von etwa 80 Millionen Euro einführen, damit der Rentenaufschlag nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgefressen wird.